Bundesrat Mietpreisbremse/Bestellerprinzip

News vom 27.03.2015
Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Mietpreisbremse und dem Bestellerprinzip zugestimmt.
Voraussichtlich am 01. Juni 2015 werden die Regelungen in Kraft treten. Ab dann ist für Regionen, die von den Ländern festgelegt wurden, bei Nachvermietungen nur eine Miete von 10% über der ortsüblichen Miete zulässig.
Merkbar wird für die Vermieter und Makler das Bestellerprinzip werden, das ebenfalls am 01. Juni 2015 wirksam wird. Der Vermieter muss dann den Makler beauftragen und dessen Courtage übernehmen, diese kann nicht mehr vom Mieter verlangt werden. Vermieter werden daher entweder selbst Anzeigen aufgeben und den Mietvertragsschluss vornehmen oder mit dem Makler eine Provision aushandeln müssen.

Die Geschäftsstellen des Vermieterverein e.V. beraten Sie zur neuen Rechtslage.